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Freiheit in Gefahr

by Horst Eberlein last modified 09.11.2007 20:10

In Deutschland werden Anwälte und Journalisten abgehört und Briefe an Redaktionen geöffnet.

Der Tagesspiegel berichtet:

Nach Informationen der Dienstleistungsgewerkschaft Verdi hat das Bundeskriminalamt vom 18. bis 22. Mai 2007 die Post an vier Berliner Tageszeitungen kontrolliert. Betroffen seien neben dem Tagesspiegel die „Berliner Zeitung“, die „Berliner Morgenpost“ und die „BZ“. Durch die Durchsuchungen im zuständigen Postverteilzentrum 10 in Mitte wollte das Bundeskriminalamt offenbar so genannte Bekennerschreiben finden, die von der linksradikalen Vereinigung „Militante Gruppe" nach Anschlägen an Medien verschickt worden sind. Die Briefe seien nach Form und Gestalt ausgewählt worden, heißt es in einem dem Tagesspiegel vorliegenden richterlichen Beschluss. Die Behörden hätten sich offenbar daran orientiert, wie bisherige Selbstbezichtigungsschreiben der Militanten Gruppe ausgesehen haben. Schätzungsweise sind mehrere hundert Briefe kontrolliert worden. Zwei Briefe an die „Morgenpost“ und die „BZ“ wurden kopiert und ausgewechselt, heißt es in den Akten.

Der komplette Artikel steht hier:

http://www.tagesspiegel.de/berlin/Datenschutz;art270,2416411

Weitere Artikel zu dem Thema:

taz

Berliner Morgenpost

Die Welt

Pressemitteilung von Ver.di Landesbezirks Berlin-Brandenburg

Journalisten und Tageszeitung im Visier (Nr. 186)

Berliner Journalisten und Tageszeitungen im Visier

08.11.2007

Nach Informationen der Deutschen Journalistinnen- und Journalisten-Union (dju) in ver.di Berlin-Brandenburg hat das Bundeskriminalamt vom 18. bis 22. Mai 2007 die Post an die Berliner Zeitung, die Berliner Morgenpost, die BZ und den Tagesspiegel im zuständigen Postverteilzentrum „gefilzt“.
„Dieses Vorgehen der Ermittlungsbehörden hebelt den Informantenschutz komplett aus“, kritisiert Andreas Köhn, stellvertretender ver.di-Landesbezirksleiter die Aktion. „Wenn die Redaktionen nicht einmal darüber informiert werden, wie sollen Informanten sich dann noch sicher sein, wenn sie mit einer Redaktion in Kontakt treten. Sie müssen jederzeit davon ausgehen, dass Post abgefangen wird.“ Dies erinnere an Methoden, die zu anderer Zeit in diesem Land schon einmal üblich waren.
Nach einem Beschluss des Bundesgerichtshofs wurde die Durchsicht und Beschlagnahme sämtlicher an die Verlage gerichteter Postsendungen gestattet. Zwei Briefe an die Berliner Morgenpost und die BZ wurden beschlagnahmt, kopiert und ausgewechselt.
Die Aktion des Bundeskriminalamtes stand im Zusammenhang mit Ermittlungen gegen die so genannte „Militante Gruppe“. Die Fahnder wollten so „Bekennerschreiben“ abfangen.
„Das Vorgehen der Ermittler macht deutlich, was bereits heute rechtlich möglich ist“, betonte Köhn. „Wenn der Bundestag am Freitag die Vorratsdatenspeicherung beschließt, wird endgültig der Informantenschutz in Deutschland beerdigt. Wir fordern alle Bundestagsabgeordneten auf, zum Schutz der Demokratie und Pressefreiheit nicht dem Sicherheitswahn zu erliegen und gegen den Antrag von Bundesinnenminister Schäuble zu stimmen.“
*Anmerkung für das BKA: Wir werden unsere Quellen nicht offen legen.

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